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   OLG Koblenz, 06.02.2020 - 4 Ws 859/19   

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https://dejure.org/2020,32984
OLG Koblenz, 06.02.2020 - 4 Ws 859/19 (https://dejure.org/2020,32984)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.02.2020 - 4 Ws 859/19 (https://dejure.org/2020,32984)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 4 Ws 859/19 (https://dejure.org/2020,32984)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2020 - 4 Ws 859/19
    Diese Ausrichtung der Betreuung am verfassungsrechtlichen Individualisierungs- und Intensivierungsgebot (vgl. BVerfG, 2 BvR 2365/09 u.a., Urteil vom 04. Mai 2011, Rn. 113) verlangt es, Feststellungen zur Person des Verurteilten in die Prüfung einzubeziehen und im Beschluss darzustellen, soweit sie für die Beurteilung der Behandlungsindikation und Therapieplanung erforderlich sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 Ws 91/14 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2014 - 1 Ws 91/14

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2020 - 4 Ws 859/19
    Diese Ausrichtung der Betreuung am verfassungsrechtlichen Individualisierungs- und Intensivierungsgebot (vgl. BVerfG, 2 BvR 2365/09 u.a., Urteil vom 04. Mai 2011, Rn. 113) verlangt es, Feststellungen zur Person des Verurteilten in die Prüfung einzubeziehen und im Beschluss darzustellen, soweit sie für die Beurteilung der Behandlungsindikation und Therapieplanung erforderlich sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 Ws 91/14 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris).
  • KG, 19.08.2015 - 2 Ws 154/15

    Sicherungsverwahrung; Überprüfungsverfahren i.S.d. § 119a StVollzG

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2020 - 4 Ws 859/19
    Diese Ausrichtung der Betreuung am verfassungsrechtlichen Individualisierungs- und Intensivierungsgebot (vgl. BVerfG, 2 BvR 2365/09 u.a., Urteil vom 04. Mai 2011, Rn. 113) verlangt es, Feststellungen zur Person des Verurteilten in die Prüfung einzubeziehen und im Beschluss darzustellen, soweit sie für die Beurteilung der Behandlungsindikation und Therapieplanung erforderlich sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 Ws 91/14 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris).
  • OLG Koblenz, 21.07.2016 - 2 Ws 79/16

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2020 - 4 Ws 859/19
    Zu den Darlegungspflichten gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung im Einzelnen maßgebend gewesen sind, dargestellt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 1 Ws 31/17, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 2 Ws 79/16, juris).
  • OLG Celle, 30.08.2022 - 3 Ws 383/22

    Gleiche Anforderungen an Inhalt von Beschlüssen der Strafvollstreckungskammer wie

    Hierzu gehört zunächst die Darstellung, auf welcher Grundlage die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen den Verurteilten erfolgt ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 4 Ws 859/19 -, juris).
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